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Bundesgerichtshof erlaubt Werbung für Eizellspenden

Archivmeldung vom 08.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: JMG / pixelio.de
Bild: JMG / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Eizellspenden erlaubt. Es bestehe kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben werde, so der BGH.

Beklagt wurde ein an einem Institut für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Tschechischen Republik tätiger Facharzt für Gynäkologie und Frauenheilkunde. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg im März 2008 zur Reproduktionsmedizin hatte er darauf hingewiesen, dass in der Tschechischen Republik Eizellspenden - anders als in Deutschland - nicht verboten seien. Der Beklagte erklärte bei der Veranstaltung in Hamburg weiter, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte die für Eizellübertragungen nötigen Vorbehandlungen von Eizellspenderinnen und Eizellempfängerinnen vornehmen. Nach Ansicht des Klägers hatte der Beklagte dadurch die Gefahr geschaffen, dass sich Frauen an Ärzte in Deutschland wenden und diese entsprechende Vorbehandlungen vornehmen. Der Beklagte trage dadurch wissentlich dazu bei, dass sich deutsche Ärzte an Gesetzesverstößen beteiligten.

Das Landgericht Berlin hatte die Klage abgewiesen, das Kammergericht hatte den Beklagten aber antragsgemäß verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kammergerichts nun wieder kassiert

(Urteil vom 8. Oktober 2015 - I ZR 225/13).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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