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Teilversteigerung: Trotzdem ist der Erlass eines Wohnnutzungsgebots möglich

Freigeschaltet am 04.10.2025 um 09:09 durch Mary Smith
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit.

(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Aktenzeichen 4 Bs 140/23)

Der Fall: Die Behörden wiesen einen Hauseigentümer an, seine leerstehende Immobilie Wohnzwecken zuzuführen. Bis zur Trennung hatte er gemeinsam mit seiner Familie in dem Objekt gelebt. Nun lief im Zuge der ehelichen Auseinandersetzungen ein Teilversteigerungsverfahren. Darauf wies der Ehemann hin und argumentierte, wegen dieses Verfahrens könne er das Haus nicht vermieten. Zudem hänge er auch emotional sehr stark an dieser Immobilie.

Das Urteil: Die beiden angeführten Gründe überzeugten die Richter nicht. So sei die emotionale Bindung in dem Zusammenhang schlicht unerheblich. Und angesichts des Teilversteigerungsverfahrens könne eine Vermietung zwar sehr schwierig sein, es scheine aber nicht völlig unmöglich - zumal angesichts des angespannten Wohnungsmarktes.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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