Bundesgerichtshof: Zwangsentsperrung von Smartphone rechtmäßig

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Polizisten dürfen einen Verdächtigen auch körperlich zwingen, sein Handy per Fingerabdruck zu entsperren. Das hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer diese Woche veröffentlichten Leitsatzentscheidung beschlossen, über die der "Spiegel" berichtet. Voraussetzung sei nur, so der BGH, dass eine zuvor gerichtlich angeordnete Durchsuchung "gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient" und "der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist".
In dem Fall aus Köln geht es um einen Erzieher, der trotz Verurteilung
wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie nebst einem gegen ihn
verhängten Berufsverbot erneut als Babysitter tätig war. Bei einer
Wohnungsdurchsuchung wurden seine beiden Mobiltelefone beschlagnahmt. Da
der Beschuldigte diese nicht freiwillig entsperrte, drückte ein
Polizist dessen rechten Zeigefinger gewaltsam auf den Sensor. Auf dem
Handy wurden dann tatsächlich Missbrauchsdarstellungen von Kindern
gefunden.
Der BGH sieht dieses Vorgehen als zulässig an: Die
Polizei dürfe ja auch zwangsweise Fingerabdrücke abnehmen. Der
Strafverteidiger Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses
Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, hält das für
"verfassungsrechtlich problematisch": "Der Gesetzgeber müsste dafür eine
eigene Rechtsgrundlage schaffen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur