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Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs: Nichias YAG-Patent ist rechtsbeständig

Archivmeldung vom 17.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
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Mit Urteil vom 16. August 2016 (Aktenzeichen X ZR 96/14) hat der deutsche Bundesgerichtshof den deutschen Teil des Patents EP 936 682 (DE 697 02 929) von Nichia (das "YAG-Patent") als rechtsbeständig bestätigt. Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil des deutschen Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2014 (Aktenzeichen 2 Ni 11/12), welches das YAG-Patent für nichtig befunden hatte, vollumfänglich aufgehoben und die von der Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight") erhobene Nichtigkeitsklage insgesamt abgewiesen.

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist endgültig und rechtlich bindend und kann von Everlight nicht mehr angegriffen werden.

Das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) hatte mit Urteil vom 3. September 2013 entschieden, dass Everlight und deren deutsche Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH für die Verletzung des YAG-Patents von Nichia mit Hinblick auf sechs weiße LED-Produkte verantwortlich seien (Aktenzeichen 4a O 56/12; weitere Informationen unter http://ots.de/exQAT).

Everlight hatte gegen diese Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt (Aktenzeichen I-15 U 31/14). Das Berufungsverfahren wurde am 22. Oktober 2014 in Anbetracht des erstinstanzlichen Urteils des Bundespatentgerichts ausgesetzt. Dieses Berufungsverletzungsverfahren gegen Everlight wird nun aufgrund des Patent-bestätigenden Urteils des Bundesgerichtshofs fortgesetzt.

Nichia begrüßt die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, mit der die Rechtsbeständigkeit des YAG-Patents bestätigt wird. Das YAG-Patent von Nichia ist für den Markt mit weißen LEDs von größter Bedeutung. Nichia wird auf der Grundlage der durch das Gericht uneingeschränkt bestätigten Rechtsbeständigkeit des YAG-Patents unter anderem Schadensersatz für vergangene Verletzungshandlungen einfordern.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Quelle: Nichia Corporation (ots)

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