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Betrüger geben Bundesnetzagentur als Partner aus

Archivmeldung vom 13.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie die Bundesnetzagentur aus aktuellem Anlass mitteilt, gehen nun die Betrüger auf Kundenfang, indem sie vortäuschen mit der Bundesnetzagentur zu kooperieren. In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen, Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen.

Häufig werden die Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen, damit das Entgelt für eine Dienstleistung abgebucht werden kann. Mit der Nennung der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner soll offenbar der Anschein von Seriosität erweckt werden. Verbraucher sollen zur Herausgabe sensibler Daten und zu Geldzahlungen animiert werden. Aktuell liegen der Bundesnetzagentur z. B. Schreiben vor, in denen eine Firma VDS-24, Verbraucher Datenschutz-24 wahrheitswidrig behauptet, Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Für einen jährlichen Servicebeitrag in Höhe von 69 Euro sollen Verbraucher angeblich vor Datenmissbrauch geschützt werden. Beschwerden der Verbraucher über Werbeanrufe würden an die Behörde weitergeleitet. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein solches Kooperationsverhältnis weder mit VDS-24 noch mit sonstigen Dienstleistern besteht. Ferner stellt die Bundesnetzagentur ausdrücklich klar, dass sich bei unverlangten Werbeanrufen jeder Verbraucher unmittelbar und direkt an die Behörde wenden kann. Hierbei ist er nicht auf eine kostenpflichtige Weiterleitung seines Anliegens durch Dritte, z. B. private Dienstleister, angewiesen. Die Bundesnetzagentur bittet auch zukünftig um Mitteilung vergleichbarer Täuschungssachverhalte, um angemessen reagieren und ggf. auch rechtliche Schritte einleiten zu können. Wichtig sind dabei vor allem Informationen, die der Identifizierung der handelnden Personen dienen, wie z. B. Name und eventuell mitgeteilte Kontaktdaten.

Quelle: DATA INFORM-Datenmanagementsysteme

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