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Phönix-Klage gegen Frankfurter Sparkasse abgewiesen

Archivmeldung vom 16.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Frankfurter Landgericht hat gestern die Schadensersatzklage einer Anlegerin der insolventen Anlagegesellschaft Phönix gegen die Frankfurter Sparkasse abgewiesen.

Die Klägerin hatte wegen angeblicher Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Wert-papierhandelsgesetz (WpHG) sowie wegen einer eigenen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten Klage gegen die Sparkasse eingereicht.

Die Klägerin wurde durch die kooperierenden Kanzleien Nieding + Barth und Tilp vertreten, welche sich in der Interessenvereinigung Protect-Invest-Alliance (PIA) zusammengeschlossen haben.

Die heutige Abweisung der Klage unterstreicht, dass Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH keine Ansprüche gegen die Frankfurter Sparkasse haben.

Quelle: Pressemitteilung Landesbank Hessen-Thüringen

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