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Opfer von Fahrerflucht haben gute Chancen auf Schadensersatz

Archivmeldung vom 22.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Bild: Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Der Alptraum jedes Autofahrers: Bei der Rückkehr zum Parkplatz hat der Wagen einen Kratzer oder eine Delle. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer ist oftmals der einzige Hinweis - manchmal fehlt vom Täter aber auch jede Spur. Hat man da Pech oder gibt es auch bei kleinen Kratzern Aussicht auf Schadensersatz?

Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard beantwortet die wichtigsten Fragen.

Kavaliersdelikt Fahrerflucht?

Anja-Mareen Knoop, Advocard-Rechtsexpertin: "Fahrerflucht ist eben kein Bagatellvergehen, im Gegenteil: Laut §142 des Strafgesetzbuches handelt es sich bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort um eine Straftat, die entsprechend geahndet wird."

Die Konsequenzen können bis zu sieben Punkte in der Flensburger Verkehrszentraldatei und der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate sein. Darüber hinaus kann auch eine Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen oder 5000 Euro erhoben werden.

Die Polizei ermittelt doch nicht wegen so was!

Weit gefehlt. Wird der Schaden angezeigt, wird auch ermittelt - und das ziemlich erfolgreich. Besonders wenn es Zeugen oder Spuren gibt, die Rückschlüsse auf Fahrzeugtyp, Baujahr oder Farbe zulassen, werden alle Halter eines solchen Fahrzeuges in der Gegend überprüft. Bei Übereinstimmung mit dem gesuchten Fahrzeug sind die am Unfallort sichergestellten Spuren eindeutige Beweise.

Das richtige Verhalten

Wurde ein Auto auch nur berührt - ob es beschädigt ist oder nicht, ist unerheblich - darf sich der Fahrer immer erst nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit vom Unfallort entfernen. "Welche Wartezeit als angemessen gilt, kann nicht im Detail festgelegt werden. Das Gesetz verlangt eine "den Umständen" angemessen Zeit. Was darunter zu verstehen ist, hängt unter anderem von den Umständen wie Schwere des Unfalles, Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterung und auch beispielsweise der Verkehrsdichte ab. Bei alltäglichen Fällen ist in der Regel eine 30-minütige Wartezeit ausreichend", so die Advocard-Juristin Anja-Mareen Knoop.

Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard, rät Betroffenen: "Selbst bei Hinterlassung der Personalien, handelt es sich noch immer um Fahrerflucht. Ist die Wartezeit erfolglos verstrichen, sollten Sie in jedem Fall, auch bei kleinen Schäden sofort die Polizei benachrichtigen, um kein Risiko einzugehen."

Quelle:  Advocard Rechtsschutzversicherung AG

 

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