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Klimaklage gegen Deichmann: Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Schuhe

Freigeschaltet am 07.10.2025 um 12:23 durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: copyright free / Eigenes Werk

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute einen neuen Erfolg gegen Greenwashing erzielt. Das Landgericht Bochum hat der Unterlassungsklage der DUH gegen Deichmann wegen irreführender Werbung für einen Schuh mit dem Claim "Nachhaltigkeit: Ja" stattgegeben (Az. I-16 O 28/25).

Nachdem das Landgericht Bochum deutlich gemacht hatte, dass die Unterlassungsklage der DUH erfolgreich sein werde, hat der Schuhkonzern ein Anerkenntnis abgegeben. Deichmann darf die entsprechenden Produkte nun nicht mehr als "nachhaltig" bezeichnen und muss die irreführende Werbung unterlassen.

Das Unternehmen hatte tausende Produkte als "nachhaltig" beworben ohne weitere Begründungen von Umweltvorteilen. Die genannten Umweltvorteile sind jedoch bei Produktvergleichen entscheidend für eine Kaufentscheidung. Im Verfahren konnte die DUH zudem aufdecken, dass der fragliche Schuh keinerlei Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Schuhhändler spielt mit dem grünen Image, ohne zu sagen, was 'Nachhaltigkeit' überhaupt bedeuten soll. Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden - und das ist schlicht illegal. Dass das Unternehmen den Begriff inzwischen stillschweigend gelöscht hat, spricht Bände. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen - alles andere ist Greenwashing."

Hintergrund:

Die Nutzung unspezifischer Umweltbegriffe in der Werbung ist hochproblematisch. Schlagworte wie "nachhaltig", "ozeanfreundlich" oder "klimaneutral" klingen zwar positiv, bleiben jedoch oft ohne nachvollziehbaren Beleg. Unternehmen geben sich so ein umweltfreundliches Image, ohne dass eine tatsächliche, umfassende Umweltfreundlichkeit nachgewiesen wird.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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