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Bundessozialgericht: Für Hartz-IV-Empfänger reicht eine Gemeinschaftsantenne

Archivmeldung vom 19.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Bundessozialgericht hat gegen eine Frau entschieden, die die Kosten für einen Kabelanschluss von der Arbeitsbehörde erstattet haben wollte.

Das Bundessozialgericht verweigerte einer Frau aus Pforzheim am Donnerstag die Zahlung von 17,90 Euro im Monat durch die Arbeitsbehörde. Die Kasseler Richter sahen zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis. Das könne aber durch die Sender der Gemeinschaftsantenne, deren Kosten vom Amt übernommen wurde, oder durch terrestrischen Empfang befriedigt werden. Eine Übernahme der knapp 18 Euro für einen Kabelanschluss durch den Steuerzahler gehöre nicht zu den unvermeidbaren Kosten der Unterkunft.

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