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Bundesarbeitsgericht: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig

Archivmeldung vom 27.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Bundesarbeitsgericht hat den anlasslosen Einsatz von Spähsoftware, mit der alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer aufgezeichnet werden, für unzulässig erklärt.

 Nur wenn ein auf den Arbeitnehmer bezogener und durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestehe, dürfe ein sogenannter Keylogger eingesetzt werden, urteilte das Bundesgericht am Donnerstag in Erfurt.

Mit einem Keylogger werden die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt als Grundsatzentscheidung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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