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Streitfall europäischer Haftbefehl

Archivmeldung vom 13.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das vereinfachte Auslieferungsverfahren von Strafverdächtigen innerhalb der EU steht seit seiner Einführung in der Kritik. In Deutschland beschäftigt sich nun das Bundesverfassungsgericht mit diesem Problem. Berichtet die DEUTSCHE WELLE

Aus der Meldung:

Effektivere und schnellere Zusammenarbeit - das wird auch auf juristischer Ebene in Europa immer wieder gefordert. Dazu wurde der europäische Haftbefehl eingeführt, der das Auslieferungsverfahren von Strafverdächtigen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Doch so richtig begeistert von dieser Neuregelung ist kein EU-Staat.

Kein Widerspruch in der Heimat möglich

"Wenn jetzt zum Beispiel in Litauen ein solcher europäischer Haftbefehl gegen einen Deutschen ausgestellt wird, dann muss Deutschland seinen Staatsbürger nach Litauen überstellen", erklärt der Jurist. Dies bedeute, der Deutsche könne in seiner Heimat nicht dagegen protestieren, dass diese Tat in Deutschland gar nicht strafbar sei.

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Fall etwas ganz Großes vorgenommen: Die Richter haben das Verfahren zum Anlass genommen, hier ganz grundlegende Fragen zum Verhältnis von Europarecht und nationalem Recht zu beantworten", sagt der Rechtsprofessor. In den meisten Staaten sei es akzeptiert, dass europäisches Recht dem (nationalen) Verfassungsrecht vorgehe. In Deutschland herrschten da immer noch Zweifel.

Daphne Antachopoulos

Quelle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1548971,00.html?maca=de-teaser_top_stories-212-rdf

Kommentar: Mehr zum Thema "Europäische Haftbefehl" finden sie hier http://www.initiative.cc/Artikel/2004_12_12%20EU%20Haftbefehl.htm

M. Dahlke

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