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Selbstverschulden: Mieter zahlt für abgebrannte Wohnung weiter Miete

Archivmeldung vom 03.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Urteil: Ist ein Mieter selbst schuld an einem Brandschaden, so muss er die Miete weiter zahlen - auch dann, wenn die Wohnung infolge des Brands unbewohnbar geworden ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Brennt eine Wohnung lichterloh ab, muss der Mieter weiter für die volle Miete aufkommen, wenn er den Brand selbst schuldhaft verursacht hat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters muss keinen Mietausfall begleichen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 4 U 13/03).

Im verhandelten Fall ließ eine Mutter ihren fünfjährigen Sohn alleine in der Wohnung, um in der Stadt Besorgungen zu machen. Das Kind schnappte sich eines der in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge und zündelte. Als die Mutter zurückkehrte, brannte das Kinderzimmer bereits. Den entstandenen Sachschaden zahlte die Gebäudeversicherung zwar. Doch für Mietausfälle wollte die Assekuranz nicht aufkommen - zu Recht, wie die Richter laut Immowelt.de entschieden: Mieter, die selbst an einem Brand Schuld sind, müssen weiter die volle Miete zahlen.

Quelle: Immowelt.de

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