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EuGH: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditgewährung sein

Archivmeldung vom 07.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unternehmen dürfen laut einem aktuellen Urteil nicht ausschließlich auf Basis einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.

Demnach sei das sogenannte "Scoring" als eine von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern es eine "maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung" spiele. Zudem entschied der Gerichtshof in Bezug auf die Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung, dass es im Widerspruch zur DSGVO stehe, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speicherten als das öffentliche Insolvenzregister. 

Die erteilte Restschuldbefreiung solle nämlich der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und habe daher für sie "existenzielle Bedeutung", hieß es in der Urteilsbegründung. Diese Informationen würden bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person stets als "negativer Faktor" verwendet. In Deutschland sieht der Gesetzgeber eine sechsmonatige Speicherung der Daten vor. Soweit die Speicherung der Daten nicht rechtmäßig sei, wie dies nach Ablauf der sech s Monate der Fall sei, habe die betroffene Person das Recht auf Löschung dieser Daten, und die Auskunftei sei verpflichtet, sie unverzüglich zu löschen, so das Gericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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