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DSGVO: Wie haben Adresshändler wie Address-Base reagiert?

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.

Bild: Alexandra H., pixelio.de

Die DSGVO hat unter Unternehmen große Besorgnis ausgelöst. Nur bei Adresshändlern scheint sich nicht viel geändert zu haben. So bietet auch die Address-Base GmbH & Co. KG weiterhin Adressen zum Kauf an. Ist diese Firma ein Einzelfall oder ist Adresshandel nach wie vor legal?

Inzwischen gab es europaweit verschiedene Urteile zum Thema DSGVO. Die Bußgelder sind sehr unterschiedlich ausgefallen - von 20.000 Euro gegen das deutsche Onlineportal Knuddels bis zu 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Dabei wurde Googles Verstoß gegen das Gebot der Transparenz als wesentlich schlimmer bewertet als Knuddels' Verstoß gegen ein sicheres Speicherformat für Passwörter.

Die meisten Adressanbieter haben sich genau wie Address-Base auf Firmenadressen eingeschränkt, um DSGVO-konform zu handeln. Die Deutsche Post bietet aber nach wie vor auch Consumer Adressen, also Privatadressen, zum Kauf an. Grundlage dafür sind in der DSGVO der Erwägungsgrund 47, der Direktmarketing als berechtigtes Interesse benennt und der Artikel 6 Absatz f), der eine Einwilligung dann unnötig macht, wenn ein berechtigtes Interesse das Interesse des betroffenen überwiegt.

"Solange es kein Grundsatzurteil gibt, das die tatsächliche Auslegung der für den Adresshandel relevanten Abschnitte der DSGVO aufzeigt, werden weiterhin Adressen verkauft, Privatadressen wie Firmenadressen. Natürlich werden sämtliche sonstigen Auflagen der DSGVO, wie z.B. gewünschte Löschungen oder sehr detaillierte Auskunftsersuchen, erfüllt. Aber unser Geschäftsmodell, also den Verkauf von Firmenadressen, wollen wir nicht einstellen", so Robert Hoppe, Geschäftsführer von Address-Base.

Auch der Verkauf von Firmenadressen ist nicht ganz eindeutig geregelt. Die DSGVO entbindet zwar juristische Personen und Kontaktdetails selbiger explizit von ihrem Schutz, aber der weit größere Teil deutscher Firmen, also z.B. Selbständige, Ärzte oder Handwerker, zählt nicht als juristische Person. Damit könnten Kontaktdetails solcher Unternehmen als personenbezogene Daten gelten.

Die DSGVO wurde entwickelt, um etwas gegen Großkonzerne in der Hand zu haben. Das verhältnismäßig milde Urteil gegen Knuddels scheint dies zu bestätigen. Das Team von Address-Base ist zuversichtlich, dass Adresshandel auch zukünftig auf legalem Weg möglich sein wird. Nicht nur Adresshändler, sondern auch Werbeagenturen, Druckereien und jedes werbende Unternehmen wären sonst betroffen.

Auch weil die deutsche Rechtsprechung mit dem BDSG und dem UWG bereits vor der DSGVO sehr strenge Auflagen für den Adresshandel vorgesehen hat, sehen deutsche Unternehmen dieser Sparte keinen akuten Änderungsbedarf.

Quelle: Address-Base GmbH & Co. KG (ots)

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