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ADFC fordert: Radfahrerhelm-Urteil darf keinen Bestand haben

Archivmeldung vom 19.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Radfahrer ohne Helm sollen nach dem Willen der Radfahrerlobby bei Unfällen auch in Zukunft keine Teilschuld für eigene Verletzungen tragen. "Das ist nicht in Ordnung und darf auch nicht so stehen bleiben", sagte Ulrich Syberg, der Bundesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" zu einem Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig, das für großen Wirbel unter den Radfahrern sorgt.

Die Richter hatten einer Radfahrerin einen Mitschuldensanteil von 20 Prozent auferlegt, weil sie keinen Helm getragen hatte, als sie über eine aufgerissene Autotür gestürzt war und sich schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte. Der ADFC will das Opfer nun dabei unterstützen, die Entscheidung durch eine Revision beim Bundesgerichtshof aufheben zu lassen. Mit diesem Urteil werde eine Teilschuld auf eine schwächere Verkehrsteilnehmerin abgewälzt, obwohl diese sich nicht falsch verhalten habe, sagte Syberg. Der ADFC wehrt sich gegen die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür. Studien aus anderen Ländern belegten, dass eine Helmpflicht viele Menschen vom Radfahren abbringe und es für die verbliebenen Radler noch gefährlicher werde.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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