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Die fünf größten Bußgeldfallen im deutschen Straßenverkehr

Archivmeldung vom 02.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Deutsche Tamoil GmbH/© Deutsche Tamoil GmbH"
Bild: "obs/Deutsche Tamoil GmbH/© Deutsche Tamoil GmbH"

Der Winter steht vor der Tür - und damit auch das nervige Eiskratzen in der Früh. Laut einer repräsentativen Studie der Tankstellenkette HEM mit 2.568 befragten Personen* gibt es für die Deutschen in der kalten Jahreszeit nichts Ärgerlicheres als das morgendliche Enteisen des eigenen Fahrzeugs (79 Prozent).

Kein Wunder, dass jeder Zweite deshalb gern schon mal den Motor laufen lässt und das Auto vorheizt, während er die Scheiben von Eis und Schnee befreit. Was dabei jedoch nicht bedacht oder sogar billigend in Kauf genommen wird: Ein laufender Motor beim Eiskratzen schadet nicht nur der Umwelt, sondern wird vom Staat auch mit einer Geldbuße von zehn Euro bestraft. Ein recht hoher Preis für ein paar Minuten weniger frieren.

Gerade jetzt im Winter sollten Autofahrer deshalb ganz besonders auf ihr Verhalten im Straßenverkehr achten, um sich und andere zu schützen. Auch die frühzeitige Instandsetzung des Fahrzeugs spielt bei Nässe, Glatteis und Schnee eine besonders große Rolle. Denn selbst wenn die Wettervorhersagen heutzutage eine sehr hohe Genauigkeit vorweisen, werden noch immer zu viele Autofahrer vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht. Das birgt nicht nur vermeidbare Gefahren, sondern führt auch zu saftigen Strafen. Um dem entgegenzuwirken, hat HEM die fünf größten Bußgeldfallen** auf winterlichen Straßen zusammengestellt.

- Bei Schneefall ohne Licht oder zu schnell gefahren:

Sobald die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt wird, heißt es "Licht an!" für Deutschlands Autofahrer - und das auch bei Tag. Innerorts wartet sonst ein Bußgeld von 25 Euro, außerorts fallen bis zu 75 Euro an, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten. Ansonsten winken nicht nur mindestens 80 Euro Strafe, sondern auch ein Punkt in Flensburg.

- Schnee auf dem Autodach liegen lassen:

Nur Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen freischaufeln reicht nicht! Das Autodach wird in der Eile oft bewusst vergessen - und das kann gefährlich werden: Der nachfolgende Verkehr und auch die eigene Sicht könnten durch herabfallenden Schnee behindert werden. Hier drohen 25 Euro Geldbuße.

- Skigepäck oder Tannenbaum nicht ordnungsgemäß verstaut:

Auf dem Weg in die Ferien schnell die Skier auf das Autodach schnallen oder zu Weihnachten den Tannenbaum in den Kofferraum legen? Aber bitte ordnungsgemäß! Die Investition in einen Dachträger und eine professionelle Anbringung kann sich lohnen, denn wer hier sündigt, wird mit Geldbußen von 20 Euro bis 200 Euro haftbar gemacht. Vorsicht gilt aber auch beim Transport in der Fahrerkabine: Ungesicherte Gegenstände können bei einer Vollbremsung mit voller Wucht nach vorn katapultiert werden.

- Fehlender Sicherheitsabstand trotz Regen, Schnee und Glätte:

Bei starkem Regen- oder Schneefall ist nicht nur die Sicht eingeschränkt, auch der Bremsweg auf glatter Fahrbahn verlängert sich und die Gefahr des Aquaplanings steigt. Ein angemessener Sicherheitsabstand sollte deshalb nicht nur auf Autobahnen und Landstraßen eingehalten werden, sondern auch in geschlossenen Ortschaften. In Städten und Gemeinden gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 15 Metern, bei Schnee und Regen sollte er je nach Sicht- und Straßenverhältnissen aber mindestens 30 Meter betragen. Ein Verstoß wird sonst je nach Geschwindigkeit mit bis zu 400 Euro Buße, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bestraft.

- Mit Sommerreifen oder heruntergefahrenem Profil unterwegs:

Wer bei Glätte, Eis und Schneefall noch mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt nicht nur eine Strafe von 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg - bei einem Verkehrsunfall verdoppelt sich das Bußgeld sogar und der Versicherungsschutz kann wegfallen! Also lieber rechtzeitig einen Termin zum Reifenwechsel vereinbaren und beim nächsten Tanken auch direkt die Beschaffenheit und den Luftdruck des Reifens überprüfen. Mindestens 1,6 Millimeter tief sollte das Profil des Reifens laut Gesetz sein - der ADAC rät bei Winter- und Ganzjahresreifen sogar zu einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.

*Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema: "Wintersicherheit", die von der Deutsche Tamoil GmbH im September 2019 mit 2.568 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde. **Basierend auf den Daten von www.bussgeldkatalog.org.

Quelle: Deutsche Tamoil GmbH (ots)

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