Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Karlsruhe schränkt Einsatz von Data-Mining bei Polizei ein

Karlsruhe schränkt Einsatz von Data-Mining bei Polizei ein

Archivmeldung vom 16.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe.

Die Vorschriften verstoßen demnach gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine "ausreichende Eingriffsschwelle" enthalten. Die beanstandeten Regelungen ermächtigten die Polizei, Daten "in begründeten Einzelfällen" zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten.

Dieser Eingriffsanlass bleibe angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse "weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück", so die Karlsruher Richter. Auch wenn das Urteil nur für Hamburg und Hessen gilt, dürfte es Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die ebenfalls an der Einführung von Datenanalyse-Systemen arbeiten. Das Gesetz in Hessen gilt dem Urteil aus Karlsruhe zufolge bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort, während das Hamburger Gesetz für nichtig erklärt wurde (Urteil vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nervt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige