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Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling

Archivmeldung vom 31.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Sampling gekippt: Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung könne einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen, entschieden die Karlsruher Richter.

Stehe der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränke, könnten die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, hieß es zur Begründung.

Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde des Komponisten und Produzenten Moses Pelham statt, die sich gegen die fachgerichtliche Feststellung wendete, dass die Übernahme einer zweisekündigen Rhythmussequenz aus der Tonspur des Musikstücks "Metall auf Metall" der Band Kraftwerk in den Titel "Nur mir" im Wege des Sampling einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstelle, der nicht durch das Recht auf freie Benutzung gerechtfertigt sei.

Das vom Bundesgerichtshof eingeführte zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz sei nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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