Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Grundsatzurteil zum Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Grundsatzurteil zum Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Archivmeldung vom 05.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Arbeitsgericht Osnabrück hat mit Urteil v. 05.02.2007 (Az. 3 Ca 778/06) eine betriebsbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, und damit über eine der umstrittensten Anwendungen des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entschieden. Im vorliegenden Fall beanstandete der Kläger wegen der altersdiskrimierenden Wirkung die Einteilung nach Altersklassen zur Durchführung der Sozialauswahl.

Rechtsanwalt Dr. Griebenow, Arbeitsrechtler in der Rechtsanwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER stellt hierzu fest: „Diese Entscheidung zeigt die Gratwanderung zwischen der Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit und einer Altersdiskrimierung sowie einer handbaren praktischen Anwendung. Es wird nunmehr deutlich, welche Konsequenzen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Gleichbehandlungsgesetz haben kann.“

Dr. Griebenow weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetz bereits bei der Einstellung von Mitarbeitern, bei der Mitarbeiterführung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnisses in nahezu allen Unternehmen zu beachten sind.
"Allen Unternehmen kann nur geraten werden, bei größeren Personalentscheidungen die Anwendbarkeit des AGG zu prüfen, andernfalls wird dies in vielen Fällen kosten- und zeitintensive Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen", so Dr. Griebenow. Ob das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück Bestand haben wird oder ob die Rechtsprechung hier einen anderen Lösungsansatz findet, bleibt abzuwarten.

Quelle: Pressemitteilung BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte ionen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige