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Gefährliche Insekten: Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen

Archivmeldung vom 30.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. (Verwaltungsgerichtshof München, Aktenzeichen 10 CS 19.684)

Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche sogenannte Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten - zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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