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Abfalleimer als Urinal: Schaffner siegt im Prozess gegen Bahn

Archivmeldung vom 27.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Ein Schaffner, der einem Fahrgast erlaubte seine Notdurft in einem Abfalleimer der 1.Klasse zu verrichten, hat im Prozess gegen die Deutsche Bahn gewonnen. Ein Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch das gegen den Schaffner verhängte Bußgeld der Bahn wieder aufgehoben. "Es ging um eine Notsituation und darum, das Ganze glimpflich abgehen zu lassen", begründeten die Richter ihr Urteil. Allerdings sei die Entscheidung nicht als "General-Erlaubnis" zu werten.

Der Schaffner hatte einem Fahrgast erlaubt, in einen Mülleimer zu urinieren, da es in den neuen Zügen der S-Bahn zwischen Hagen und Wuppertal keine Toiletten mehr gibt. Der Triebwagenführer beobachtete den Vorfall und meldete diesen der Bahn. Das Unternehmen verhängte gegen den Schaffner ein Bußgeld von 100 Euro gegen die er vor Gericht klagte. Erst kürzlich hatten die Niederlande in Zügen ohne Toiletten Urinbeutel eingeführt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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