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Widerruf von Maklerprovisionen möglich

Archivmeldung vom 26.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rückforderung Maklerprovision  Bild: Freepik Fotograf: Freepik
Rückforderung Maklerprovision Bild: Freepik Fotograf: Freepik

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat bereits am 26.11.2020 ausdrücklich bestätigt, dass zahlreiche Maklerverträge widerrufen werden können. Davon wurde kaum Gebrauch gemacht. Der Prozessfinanzierer Bankkontakt AG bietet jetzt eine risikolose Möglichkeit, sich die Maklerprovision vollständig erstatten zu lassen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. I ZR 169/19), dass - bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - dem Verbraucher die Bedingungen zu den Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts auf Papier oder, wenn der Verbraucher zustimmt, auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden muss.

Verbraucher, die diese Widerrufsbelehrung nicht erhalten haben, können heute noch ihren Maklervertrag widerrufen und die bezahlte Maklerprovision vollständig zurückzuerhalten.

Hierbei ist nur Folgendes zu beachten:

  • der Maklervertrag muss vor nicht länger als 1 Jahr und 14 Tagen abgeschlossen worden sein,
  • der Vertrag muss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen worden sein. Das wäre üblicherweise der Ort der Besichtigung, sprich in dem zu kaufenden oder zu verkaufenden Objekt.
  • Der Widerruf ist auch für Verträge, die per Fernabsatz (Internet/Mail) geschlossen wurden möglich, wenn sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Von diesem Recht wurde in den letzten Wochen und Monaten kaum Gebrauch gemacht, obwohl es um zum Teil hohe fünfstellige mitunter sechsstellige Beträge ging. Daher hat die Bankkontakt AG aus Berlin die bereits von Stiftung Warentest geprüfte Prozessfinanzierung auch auf Maklerverträge ausgeweitet. Bankkontakt bietet eine für den Kunden kosten- und risikolose Prüfung und Durchsetzung mit darauf spezialisierten Rechtsanwälten an. Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten werden von Bankkontakt AG bezahlt, jedoch behält Sie dafür 40% der ggf. erstatteten Maklergebühren als Erfolgshonorar ein. Für jeden, der keine Rechtsschutzversicherung hat, eine hoch interessante Möglichkeit, die hohen Makler-provisionen zurück zu erhalten. Und dass der Prozessfinanzierer das ernst meint, zeigt ein erstes Urteil vom 19.03.2021 vor dem Landgericht Koblenz (Az. 3 O 23/21), in dem ein beauftragter Rechtsanwalt das Urteil des BGH erfolgreich umgesetzt hat.

Quelle: Bankkontakt AG (ots)

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