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Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen

Archivmeldung vom 02.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses
Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses

Von Nicohofmann - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7852048

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen. Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest.

Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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