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TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Archivmeldung vom 19.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Doch egal ob Urlaub oder längerer Aufenthalt: Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Hauptuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise von TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Hauptuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig.

"Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte Gerd Mylius von TÜV Rheinland. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich, führt TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durch - jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind. 

Quelle: TÜV Rheinland AG

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