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Eine Hecke am Hang: Welche erlaubte Pflanzenwuchshöhe gilt hier eigentlich?

Archivmeldung vom 03.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun.

Die Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage, welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei. Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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