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PKV: Doppelte Selbstbeteiligungen ab sofort unzulässig

Archivmeldung vom 20.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Amtsgerichts München in der Pacellistr. 5
Gebäude des Amtsgerichts München in der Pacellistr. 5

Foto: Okfm
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Tausende privat Krankenversicherte haben aufgrund doppelter Selbstbeteiligungen jahrelang zu viel an ihre Versicherungsgesellschaften gezahlt - damit ist nach dem Gerichtsurteil des Amtsgerichts München vom 2. Juli 2013 nun endgültig Schluss. Laut der aktuellen Entscheidung ist sowohl eine Kombination als auch eine Aneinanderreihung zweier Selbstbeteiligungen nicht zulässig. "Dank des Urteils können die Versicherten diese Zahlungen jetzt zurückfordern", weiß Ozan Sözeri, Gründer und Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter geklagt, der innerhalb seiner Gesellschaft den Tarif wechselte. Das Problem: Während im alten Tarif eine jährliche Selbstbeteiligung in Höhe von 2.300 Euro veranschlagt war, wurde im neuen eine Fallpauschale verlangt. Bei der fallbezogenen Selbstbeteiligung muss der Versicherte bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für jeden einzelnen Arztbesuch und alle Medikamente übernehmen. Darin sah die Versicherungsgesellschaft eine Mehrleistung und verlangte, dass der Kunde nach dem Wechsel beide Selbstbeteiligungen übernehmen sollte. Bereits am 12. September letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Klägers und erklärte die Kombination zweier Selbstbeteiligungen für ungültig. Daraufhin forderte die betroffene Versicherungsgesellschaft den Kläger auf, erst die jährliche Selbstbeteiligung auszuschöpfen und anschließend die fallbezogene zu zahlen. Dies war jedoch nicht im Sinne des Klägers, weshalb er erneut juristische Schritte einleitete. Am 2. Juli 2013 wurde durch das Amtsgericht München auch diese Praxis des Versicherers untersagt.

"Ich bin sehr froh, dass nun auch von rechtlicher Seite alles offiziell geklärt werden konnte. Dies ist ein Sieg für die Versicherten!", freut sich Sözeri. Die WIDGE.de GmbH bietet ihren Kunden kostenlose Unterstützung an, wenn diese Rückzahlungen der zu viel geleisteten Beiträge von ihrer Versicherungsgesellschaft einfordern wollen. "Wir sorgen dafür, dass die entsprechenden falschen Passagen aus den Policen gestrichen und die Rückzahlungen bei den Versicherungsgesellschaften eingeleitet werden. Es ist uns sehr wichtig, dass wir unsere Kunden auch nachhaltig betreuen", so der Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH.

Quelle: WIDGE.de (ots)

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