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Nicht alle rechtlichen "Weisheiten" im Netz stimmen

Archivmeldung vom 17.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Oleg Rosental / PIXELIO
Bild: Oleg Rosental / PIXELIO

Die Distanzierung von Links zählt genauso zu den populären Webmythen wie die Meinung, dass es ohne Copyright-Vermerk keinen Urheberschutz gibt. Auch wenn es immer wieder hartnäckig behauptet wird: Nicht einmal die Aussage, dass ein Server im Ausland vor Strafverfolgung schützt, stimmt.

Das IT-Profimagazin iX klärt in seiner aktuellen Ausgabe 12/09 über Webirrtümer auf.

Wieso sollte jemand auf Webseiten verlinken, von denen er sich von vorneherein distanziert? Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu erklären. "Dennoch zählt die Distanzierung von Links zu den Mythen, die im Internet nicht tot zu kriegen sind", erläutert iX-Redakteurin Ute Roos. Die Rechtslage ist folgende: Wer einen Link setzt, sollte die Seite prüfen, denn er macht sie seinen Besuchern damit zugänglich. Wer die Seite überprüft, bevor er verlinkt, ist später nicht verpflichtet, sie im Auge zu behalten. Er muss nur den Link entfernen, wenn er von einer zwischenzeitlich eingetretenen Rechtswidrigkeit erfahren hat

Auch um das Thema Copyright-Vermerk kursieren hartnäckige Gerüchte. Hinweise wie "Urheber/Copyright by XY" oder "Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt" schaden zwar nicht, sind aber nicht erforderlich, damit das Urheberrecht greift. Genauso wie ein Computerspiel urheberrechtlich geschützt ist, verhält es sich mit der Webseite als Ganzes. Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber, lediglich das Nutzungsrecht ist übertragbar.

Viele Anbieter von Webseiten glauben, dass es ausreicht, den Server ins Ausland zu verlegen und anstelle einer .de- eine .com-Domain zu wählen, um für die deutsche Justiz nicht mehr greifbar zu sein. Die deutschen Gerichte sehen das aber anders. Ihr Kriterium ist, ob sich das Angebot an deutsche Kunden richtet oder nicht. "Gerade wenn es um juristische Angelegenheiten geht, reicht ein ,gesundes Halbwissen' nicht mehr aus", warnt iX-Redakteurin Ute Roos. "Und auch Dinge, die man schon tausendfach im Web gelesen hat, müssen deswegen noch lange nicht richtig sein."

Abmahnungen sind ebenfalls oft Gegenstand von Web-Weisheiten. "Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung dazu dient, einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Bei dem Unterschreiben der Unterlassungserklärung sollte man jedoch bedenken, dass diese den Unterzeichner für 30 Jahre bindet. Außerdem enthält sie eine hohe Vertragsstrafe, die bei jedem erneuten Verstoß zu zahlen ist", sagt iX-Expertin Ute Roos.

Quelle: iX-Magazin

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