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Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren

Archivmeldung vom 04.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzeitmarkt gekauft wurden.

Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens.

Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März 2009 die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets auf Internetplattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de) herangezogen.

Es geht um die Frage, ob Ticketaufdrucke wie: "Die Karte verliert bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre Gültigkeit" dem Inhaber der Karten wirksam entgegengehalten werden können. Die Antwort ist klar und deutlich: nein, können sie nicht. Seatwave, Europas größter Online Ticketmarkt für Fans, war gegen den FC Schalke 04 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgegangen, da der Fußballclub wie viele andere Bundesligavereine seinen Fans droht, dass Tickets ungültig werden, wenn sie über nicht "autorisierte" Internetplattformen verkauft werden. Das Landgericht Essen hat dem FC Schalke 04 jetzt untersagt, Eintrittskarten mit der Begründung zu sperren, dass diese über ein Internetportal wie seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00, wenn er diesem Verbot zuwider handelt. Dem FC Schalke 04 wird zudem untersagt, zu behaupten, dass Tickets, die über nicht durch den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben wurden, ihre Gültigkeit verlieren und darf Karten nicht mehr mit entsprechenden Aufdrucken versehen.

"Mit dem Urteil des LG Essen steht fest, worauf zuletzt auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat: Ein Käufer erwirbt auch dann ein gültiges Ticket, wenn die AGB des Vereins ein Veräußerungsverbot enthalten - dies gilt selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der Vermerk findet, das Ticket verliere bei einem Weiterverkauf seine Gültigkeit. Die Entscheidung setzt zudem einen weiteren Meilenstein für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine." erläutern die führenden Anwälte, Philipp Plog und Mona Bandehzadeh (Field Fisher Waterhouse, Hamburg).

Für Seatwave ist dieses Urteil ein wichtiger Erfolg. Der Online Ticketmarkplatz bietet Fans eine sichere Plattform für den Kauf oder Verkauf von Tickets. Daher ist es wichtig, dass die Nutzer die Gewissheit haben, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalte.

Quelle: Seatwave Deutschland GmbH

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