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Der Fuhrpark wird teurer

Archivmeldung vom 11.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Unternehmern drohen Nachteile bei der Steuer auf Geschäftswagen. Wie sie richtig reagieren.

Dienstwagen sind bei Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) beliebt. Dies erkennt der Wähler nicht nur daran, dass er eine noble Dienstkarosse fährt. Neuerdings hat er auch eine Vorliebe für Firmenwagen von Unternehmern. Der Grund: Der Minister sieht eine Möglichkeit, die leeren Staatskassen zu füllen. Im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 taucht daher eine unerwartete Neuregelung auf.

Umsatzsteuerabzug gekappt

Danach dürfen Unternehmer, wenn sie ein Firmenauto anschaffen – kaufen oder leasen – nur noch pauschal die Hälfte der gezahlten Umsatzsteuer steuerlich geltend machen, wenn sie das Fahrzeug auch privat nutzen. Bislang war in diesen Fällen der volle Vorsteuerabzug möglich. Im Gegenzug soll die sogenannte Eigenverbrauchsbesteuerung (Besteuerung der Privatfahrten) entfallen.

„Kommt die Neuregelung, kann die Anschaffung eines Geschäftsautos für viele Unternehmer sehr viel teurer werden“, sagt Steuerberater Thomas Küffner von der Münchner Umsatzsteuer-Spezialkanzlei KMLZ. Finanzminister Steinbrück verspricht sich durch die Verschärfung zusätzliche Einnahmen von rund 55 Millionen Euro im Jahr.

Kostspieligere Anschaffung

Beispielrechnung:
Ein Unternehmensberater schafft sich einen Pkw für 52 632 Euro zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer (= 10 000 Euro) an. Er fährt den Wagen zu 80 Prozent betrieblich und zu 20 Prozent privat. Bislang stand dem Unternehmensberater ein Vorsteuerabzug in Höhe von 10 000 Euro zu, dafür musste er die private Nutzung versteuern (Eigenverbrauch). Zukünftig kann sich der Unternehmensberater nur noch 5000 Euro vom Finanzamt als Vorsteuer erstatten lassen. Im Ergebnis bedeutet dies: Der Unternehmensberater muss 3000 Euro mehr als bisher aufwenden. Dafür hat er die private Nutzung nicht mehr zu versteuern.

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