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Verfassungsgericht kippt Steuerprivilegien für Firmenerben

Archivmeldung vom 17.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Das entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Demnach seien die Regelungen mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes unvereinbar. Allerdings können die Vorschriften zunächst weiter angewendet werden.

Der Gesetzgeber müsse bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen, urteilten die Verfassungsrichter. Nach der bisherigen Regelung werden Erbschaften und Schenkungen dann steuerlich entlastet, wenn im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden und der Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt wird: Wer den Betrieb fünf Jahre lang fortführt und die Lohnsumme in diesem Zeitraum weitgehend stabil hält, bekommt schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Bei einer Betriebsfortführung über sieben Jahre mussten bislang keine Steuer gezahlt werden. Von der sogenannten Lohnsummenklausel waren zudem Unternehmen befreit, die bis zu 20 Menschen beschäftigten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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