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Kein Unfallschutz bei verbotenem Radfahren auf dem Gehweg

Archivmeldung vom 30.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Fahrradfahrer, die verbotenerweise auf dem Gehsteig unterwegs sind, können bei einem Unfall sämtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verlieren. Das Münchner Landgericht bestätigte ein entsprechendes Urteil, wie das Münchner Amtsgericht am Montag mitteilte. AP, berichtet

In dem vorliegenden Fall war eine erwachsene Frau auf dem Gehweg in falscher Richtung in eine Kreuzung gefahren und von einer Autofahrerin gerammt worden.

Die Radlerin forderte für Arztkosten, Schmerzensgeld und Totalschaden an ihrem Fahrrad daraufhin insgesamt knapp 2.000 Euro. Die Autofahrerin lehnte die Zahlung ab, da sie die Klägerin weder an der unübersichtlichen Kreuzung habe rechtzeitig sehen können, noch mit verkehrswidrig fahrenden Radfahrern habe rechnen müssen. Das Münchner Amtsgericht gab der Autofahrerin recht und lehnte die Klage der Radlerin ab.

"Wenn man mit einem Fahrrad auf dem Gehweg verbotswidrig fährt, noch dazu in die falsche Richtung, dann kann man nicht einfach in eine Kreuzung einfahren, ohne sich sorgfältig zu vergewissern, ob Verkehr kommt", betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Nachdem das Landgericht in der Berufungsverhandlung ankündigte, ebenfalls die Klage abzuweisen, zog die Radlerin ihre Berufung zurück.

(Aktenzeichen: Amtsgericht München 341 C 9394/04, Urteil vom 23.02. 2005)

Quelle: http://www.solms-braunfelser.de/ap/apnews.php?code=20050530APD9715

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