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So bekommen Sie zuviel gezahlte Gebühren von Ihrer Bank zurück

Archivmeldung vom 23.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Laut dem Bundesgerichtshof ist es Banken verboten Gebühren für geplatzte Lastschriften zu erheben. Wie gehen Banken damit um und wie bekommt der Kunde bereits gezahlte Gebühren zurück?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil XI ZR 154/04 (verkündet am 08.03.2005) endgültig bestätigt und festgesetzt, daß Banken dem Kunden keine Gebühren für mangels Deckung geplatzte Lastschriften aufbürden darf. Viele Banken reagierten schnell und entfernten den automatischen Einzug dieser Gebühr bereits zwei Wochen nach dem Urteil aus der Bankensoftware, damit keine neuen Gebühren erhoben werden können. So auch die Sparkasse in Fulda, wie der Pressesprecher Herr Hartwig gegenüber Extremnews bestätigte. "Man erstattet sogar die Gebühren, der letzten zwei Jahre aus Kulanz dem Kunden gegenüber, die einzigste Vorraussetzng ist, daß der Kunde aktiv wird." Dies bedeutet, daß der Kunde die Gebühren zurückverlangen muß und entsprechende Kopien von Kontoauszügen einreicht. Die Kunden der Sparkasse Fulda werden von der Bank selber nicht aktiv auf die Möglichkeit der Erstattung aufmerksam gemacht. Spekuliert man hier vielleicht, daß es einige Kunden versäumen die Gebühren zurückzufordern?

Wir wollten wissen, wie verhält sich die Sparkasse Vogelsbergkreis in diesem Sachverhalt. Leser des Portales machten uns auf Schwierigkeiten mit der Sparkasse aufmerksam und gaben uns die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht. Obwohl der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Urteil gefällt hatte, wehrte sich die Sparkasse Vogelsbergkreis mit Händen und Füßen. Unzählige Schreiben wurden zwischen der Bank und dem Kunden gewechselt. Zum Schluß bekam der Kunde sein ihm zustehendes Geld, nachdem er aber Strafanzeige wegen Betrug gegen die Bank gestellt hatte und drohte sich an die Presse zu wenden. Frech dabei war, daß man von seitens der Bank versucht hatte, die Strafanzeige so umzudrehen, daß der Kunde der Schuldige sei. Die Redaktion von Extremnews bat in diesem Fall mehrmals um eine offizielle Stellungnahme, doch dazu ist die Bank nicht bereit. Auch ein weiterer Kunde der Bank bestätigt uns unabhängig davon, daß er auch Schwierigkeiten hatte sein Geld zurückzubekommen, auch hier wehrte die Bank erst ab und es folgte ein reger Schriftverkehr. Gesiegt hat auch hier der Kunde.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn es um Ihr Recht geht. Fordern Sie unrechtmäßige Gebühren sofort schriftlich zurück, berufen Sie sich dabei auf das Gerichtsurteil. Sollte die Bank sich dennoch weigern, können Sie sich auch an die Bankenaufsicht wenden. Nehmen Sie Kontakt mit anderen Kunden der Bank auf, Sie sitzen in dieser Angelegenheit am längeren Hebel. Sie sind kein Bittsteller, Sie sind der Kunde und der Kunde ist König.

Literaturtip zum Thema: Die Bank als Räuber

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