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Anglo-Amerikanisches Recht im Blick

Archivmeldung vom 22.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Stefan Vogenauer
Quelle: Christiane Birr (idw)
Stefan Vogenauer Quelle: Christiane Birr (idw)

Europäische Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und transnationales Privatrecht – das steht auf der künftigen Forschungsagenda von Stefan Vogenauer. Der Professor der University of Oxford ist jüngst berufenes Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und wechselt zum 1. Oktober 2015 ans Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Schon jetzt baut der Jurist in seiner neuen Frankfurter Wirkstätte im Nebenamt eine zweite Forschungsabteilung auf. Sie wird das anglo-amerikanische Recht von gestern, heute und morgen in den Blick nehmen.

„In den letzten Jahren hat sich das Frankfurter Max-Planck-Institut zu einem dynamischen Ort mit viel Zukunftspotenzial für die Rechtsgeschichte entwickelt. Ich freue mich darauf, dies künftig mitzugestalten“, sagt Stefan Vogenauer. Der Professor für Rechtsvergleichung und Leiter des Institute of European and Comparative Law an der University of Oxford ist neues Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und zum Direktor an das MPI für europäische Rechtsgeschichte berufen worden. In den nächsten Monaten wird er im Institutsneubau in der Frankfurter Hansaallee seine neue Forschungsabteilung aufbauen und im Oktober 2015 dann in Vollzeit von Oxford nach Frankfurt kommen.

„Die Freiheit, an den Grenzen wissenschaftlicher Disziplinen zu forschen, das ist an einem Max-Planck-Institut möglich“ weiß Vogenauer, dessen Forschungsinteressen im Bereich des EU-Rechts, der Geschichte der europäischen Integration und der Methodenlehre liegen. Bevor er 2003 einen Ruf an die University of Oxford und ein Fellowship am dortigen Brasenose College annahm, forschte der Träger der Otto-Hahn Medaille am MPI für Privatrecht in Hamburg. „Der Anspruch der Max-Planck-Gesellschaft, weltweit zu den Besten zu gehören, hat mich schon immer fasziniert“, sagt der Rechtsexperte für den anglo-amerikanischen Raum und weiß, dass für dieses Ziel unter anderem die Vernetzung mit Universitäten ein wichtiger Bestandteil ist. „Ich bin beeindruckt von der Zusammenarbeit des Instituts mit der Goethe-Universität und anderen Partnern in der Region – ein vielversprechendes Netzwerk für eine international sichtbare Rechtsgeschichte von morgen.“

Nicht nur die neue Wirkstätte in Frankfurt wird Stefan Vogenauers Schaffenskraft inspirieren, sondern auch umgekehrt. Seine praktischen Arbeiten zu geltendem Recht auf Basis der Analyse von historischen Entwicklungen lassen neue Impulse für das Fach Rechtsgeschichte erwarten, so das einstimmige Urteil externer Gutachten im Rahmen des Findungsprozesses einer weiteren Direktorenpersönlichkeit für das Max-Planck-Institut. Mit seinen geplanten Arbeiten zur Analyse des „Rechtstransfers in der Welt des Common Law“ wird Stefan Vogenauer die aktuellen Forschungen am MPI für europäische Rechtsgeschichte nicht zuletzt auch um die anglo-amerikanische Perspektive erweitern. „Bereits bei der Institutsgründung vor 50 Jahren war beabsichtigt, die Rechtsgeschichte Kontinentaleuropas für den anglo-amerikanischen Raum zu öffnen, jetzt wird es Wirklichkeit“, sagt Thoma Duve, Direktor der zweiten Forschungsabteilung des Instituts.

Quelle: Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (idw)

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