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Neues Gentechnikgesetz ignoriert Informationsrechte der Öffentlichkeit

Archivmeldung vom 26.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Über schädliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf Mensch und Umwelt und illegale Praktiken der Gentechnikindustrie soll die Öffentlichkeit künftig nichts erfahren. Das sieht laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) der heute im Bundestag vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor.

Der Gesetzentwurf enthalte zur Freigabe entsprechender Informationen so viele Ausschlussregeln, dass Gentechnikskandale künftig nicht mehr an das Licht der Öffentlichkeit dringen würden, kritisierte der Umweltverband. Agrarminister Horst Seehofer habe mehrfach die buchstabengetreue Umsetzung des EU-Gentechnikrechts angekündigt. Das von ihm vorgelegte "Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" stehe jedoch in offenem Widerspruch zu den Vorgaben der europäischen Freisetzungsrichtlinie.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Der deutsche Gesetzesentwurf schränkt das Informationsrecht auf vielfältige Weise ein: Wenn es um angeblich schützenswerte Personendaten, die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden, laufende Gerichtsverfahren, den Schutz des geistigen Eigentums oder vermeintliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Damit wird der Geheimniskrämerei von Staat und Behörden Tür und Tor geöffnet."

Bis zum 19. Februar muss die EU-Freisetzungsrichtlinie in Deutschland umgesetzt sein. Danach drohen nach EU-Recht Strafen in Höhe von bis zu 792 000 Euro pro Tag. Die Richtlinie legt fest, dass bei illegal in Umlauf gebrachten gentechnisch veränderten Organismen oder bei einer Gefährdung von Mensch und Umwelt die Öffentlichkeit unterrichtet werden muss.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: "Mit dem deutschen Gesetz muss sich kein Gentechnik-Unternehmen davor fürchten, öffentlich mit den negativen Folgen seiner Produkte oder seiner möglicherweise illegalen Praktiken konfrontiert zu werden. Das Gesetz schützt die Gentechnik-Industrie vor der Öffentlichkeit, nicht aber die Öffentlichkeit vor den Auswirkungen der Agro-Gentechnik."

Der BUND forderte, dass Agrarminister Seehofer die buchstabengetreue Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie garantieren müsse. Wenn das nicht geschehe, müssten die Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ablehnen. BUND-Hintergrundpapier zum "Dritten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" unter: http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/gentechnikgesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung BUND

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