Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wissenschaft Urteil des US Supreme Court: DNA nicht patentierbar

Urteil des US Supreme Court: DNA nicht patentierbar

Archivmeldung vom 15.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Justitia: Pharmaunternehmen erleidet Schlappe. Bild: pixelio.de, Dieter Schütz
Justitia: Pharmaunternehmen erleidet Schlappe. Bild: pixelio.de, Dieter Schütz

Menschliche Gene können nicht patentiert werden. Künstlich kopierte DNA hingegen kann als geistiges Eigentum beansprucht werden. Zu dieser Entscheidung ist der US Supreme Court einstimmig gekommen. Damit hob der Gerichtshof zwei Patente des Pharmaunternehmens Myriad Genetics auf, die mit Brustkrebs und Eierstockkrebs in Zusammenhang stehen. Die Richter argumentieren, dass die DNA aus der Natur stammt und daher nicht patentiert werden kann.

Das Urteil ist wegweisend: Die betroffene Industrie hatte gewarnt, dass jedes pauschale Verbot große Investitionen in die Genforschung und Therapien gefährden würde. Richter Clarence Thomas begründet die Entscheidung des Gerichts damit, dass die DNA aus der Natur komme und daher nicht nur aufgrund ihrer Isolierung als geistiges Eigentum beansprucht werden kann.

Synthetische Moleküle, also komplementäre DNA, kann patentiert werden, da sie nicht natürlich vorkommt. Die Aktien von Myriad Genetics stiegen nach der Entscheidung des Gerichts. Auslöser für den Konflikt war eine Klage der American Civil Liberties Union (ACLU), die 2009 eingebracht wurde.

ACLU kann sich final durchsetzen

Hauptsächlich ging es um die Entscheidung, ob Gene prinzipiell patentierbar sind. Derzeit arbeiten Wissenschaftler und private Unternehmen an der Isolierung von Genen, um sie für Tests auf Krankheiten und neue Therapieansätze einzusetzen. Myriad Genetics entwickelte einen Test, der auf jene Gene abzielt, die das Risiko einer Krebserkrankung erhöhen.

2010 entschied ein New Yorker Gericht im Sinne der ACLU. Gene seien ein Produkt der Natur und können daher nicht patentiert werden. Ein Berufungsgericht stellte sich jedoch zwei Mal für die Argumentation des Pharmaunternehmens. DNA, die aus dem menschlichen Körper isoliert werde, habe eine deutlich andere chemische Struktur als anderes genetisches Material.

ACLU-Anwältin Sandra Park: "Aufgrund dieser Entscheidung werden Patienten mehr Zugang zu Gentests haben und auch Wissenschaftler können an diesen Genen forschen, ohne Angst vor einer Klage haben zu müssen." Universitäten und Forschungsunternehmen konnten fast drei Jahrzehnte lang menschliche Gene als geistiges Eigentum beanspruchen. Laut Wissenschaftlern des Weill Cornell Medical College gibt es derzeit Patente auf mehr als 40 Prozent des menschlichen Genoms.

Quelle: www.pressetext.com/Michaela Monschein

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte genick in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige