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Strengere Kriterien für die Erlangung des Doktortitels in Medizin

Archivmeldung vom 31.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Etliche medizinische Fakultäten haben in jüngerer Zeit ihre Promotionsordnungen verschärft. Zu diesem Ergebnis kommt die Medizinerin Julia Schaberick in einer Dissertation, die an der Universität München entsteht, berichtet der "Spiegel".

Die Fachbereiche hätten "mit der Gestaltung ihrer Promotionsordnungen ganz überwiegend alles dazu getan, auf die Regelwidrigkeit von wissenschaftlichem Fehlverhalten hinzuweisen" – nicht weniger streng als andere Fächer. So präzisierte die Universität Frankfurt eine ältere Klausel, wonach der Titel bei "umfangreicher Täuschung" entzogen werden könne.

"Der Promotionsausschuss soll den Titel entziehen, wenn der Titel durch Täuschung erworben wurde", heißt es in der Fassung von 2014.

Derzeit prüft die Medizinische Hochschule Hannover die Dissertation von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aus dem Jahr 1990 auf Plagiate.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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