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Brain-Scans als Lügendetektor vor Gericht denkbar

Archivmeldung vom 11.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gehinscans könnten Justicia künftig helfen. Bild: aboutpixel.de/Burkhard Trautsch
Gehinscans könnten Justicia künftig helfen. Bild: aboutpixel.de/Burkhard Trautsch

Hirn-Szintigrafien könnten sich in Zukunft als nützliche Lügendetektoren erweisen, die sichtbar machen, wenn etwa ein Zeuge beim Identifizieren eines Verdächtigen nicht die Wahrheit sagt. Wissenschaftlern der Stanford University http://www.stanford.edu ist es über die Gehirnwellen gelungen, festzustellen, ob eine Person einen Menschen auf einem Bild wirklich wiedererkannte.

Die funktionelle Magnetresonanztomografie (fMRI) zeigte die verräterische Gehirnaktivität während des Tests. Details der Untersuchung wurde in PNAS veröffentlicht. Experten wie Geraint Rees vom University College London warnten jedoch laut BBC, dass dieses Verfahren nicht missbrauchssicher sei und zu falschen Ergebnissen führen kann.

Rechtliche Auswirkungen

Und solche falschen Ergebnisse könnten ernste rechtliche Auswirkungen haben, räumte auch der leitende Wissenschaftler Jesse Rissman ein. Für den Test wurden 16 Freiwillige ersucht, sich Hunderte Gesichter in einer Bilddatenbank anzusehen.

In einem nächsten Schritt wurde den Teilnehmern eine Reihe von Bildern gezeigt, einige kannten sie bereits, andere waren neu. Die Teilnehmer wurden dann gefragt, welche Fotos sie wiedererkannten, während sie an einen Magnetresonanztomografien angeschlossen waren. Mittels einer Computersoftware, die die Daten der Brain-Scans analysierte, konnten eindeutige Muster identifiziert werden, die widerzuspiegeln schienen, was eine Person dachte.

Verfahren nicht perfekt

Die Scans reichten aus, um festzustellen, ob Gesichter als alt oder neu identifiziert wurden und ob dieses Erkennen mit einer Erinnerung verbunden war. Das Verfahren funktionierte jedoch nicht perfekt. Es konnte nicht unterscheiden, ob jemand sich wirklich erinnerte oder sich nur fälschlicherweise an ein noch nie gesehenes Gesicht zu erinnern meinte. Rissman erklärte, dass das Verfahren nur so gut sei wie das Erinnerungsvermögen eines Menschen. Das Gedächtnis kann fehlerfrei funktionieren, muss es aber nicht.

Für den Einsatz im Gerichtssaal müsste das Verfahren nicht nur feststellen können, ob eine Erinnerung vorhanden ist, sondern auch, ob sie stimmt. Es sei unter Umständen auch möglich, den Scanner zu überlisten. Die gesammelten Daten gäben darüber keine Auskunft, da die Teilnehmer ersucht wurden, wahre Antworten zu geben. Wollte jemand den Test überlisten, könnte dies möglich sein.

Identität verschleiern

Um die Identität eines schuldigen Verdächtigen zu verschleiern, könnte ein Zeuge sich auf ein neues Bild konzentrieren oder zum Beispiel an seine Pläne für diesen Tag denken. Um jemanden fälschlich zu belasten, könnte der Zeuge sich auf ein Bild aus seiner Erinnerung konzentrieren oder sich an ein noch nicht lange zurückliegendes Ereignis erinnern. Weitere Studien seien daher laut Rissman geplant. Untersucht werden müssten das Langzeitgedächtnis und Zeugenaussagen. Bis zu einer Anwendung in der Praxis sei es daher noch ein weiter Weg.

Quelle: pressetext.austria Michaela Monschein

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