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Zeitung: Schärferes Vorgehen gegen arbeitsrechtliche Missstände in öffentlichen Toiletten

Archivmeldung vom 23.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Holger Raukamp / pixelio.de
Bild: Holger Raukamp / pixelio.de

Beschäftigte in öffentlichen Toiletten in Einkaufszentren, Schnellrestaurants oder Bahnhöfen verdienen oft weniger als erlaubt. Das könnte sich laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bald ändern. Den Informationen des Blattes zufolge haben die Arbeitgeberverbände des Einzelhandels und der Systemgastronomie ihre Mitgliedsunternehmen in internen Rundschreiben über die Gefahr informiert, dass die Verpächter von Sanitärräumen verstärkt Gefahr laufen, für Löhne und Sozialbeiträge ihrer Pächter zu haften. Es drohen demnach selbst Bußgeldbescheide wegen Schwarzarbeit.

In der Regel verpachten beispielsweise die Betreiber von Einkaufszentren die Toilettenräume an Fremdfirmen, deren Beschäftigte alles in Ordnung halten und dafür Trinkgeld einsammeln. "Nun muss der Verpächter fürchten, dass er für arbeitsrechtliche Pflichten des Pächters in Anspruch genommen wird", heißt es in dem Bericht weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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