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Deutsche Umwelthilfe verklagt BMW und Mercedes

Archivmeldung vom 21.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Weil die Autoindustrie nicht auf ihre Forderungen nach einem Verbrennerausstieg bis zum Jahr 2030 eingegangen ist, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun offiziell Klage gegen BMW und die Daimler-Tochter Mercedes eingereicht. "Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben", sagte ein DUH-Anwalt dem "Handelsblatt".

Am Montagabend seien die Klageschriften deswegen jeweils an die Landgerichte in München und Stuttgart rausgegangen. Der Klimarechtler ist zuversichtlich, dass es bereits nächstes Jahr in die mündlichen Verhandlungen gehen könnte. Die Klage gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall befindet sich noch in der Vorbereitung, gehe aber ebenfalls zeitnah an das Landgericht Kassel, hieß es. Bis zum vergangenen Montag hatten BMW, Mercedes und Wintershall Zeit, auf den sogenannten "klimaschützenden Unterlassungsanspruch" der Deutschen Umwelthilfe einzugehen.

Die machten erwartungsgemäß aber nicht mit: Für die geforderte Unterlassungserklärung, in der sich die Konzerne verpflichten sollen, ab 2030 keine Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in den Markt zu bringen, sehe man keine Grundlage, antwortete Mercedes. Und weiter: "Wir haben längst eine klare Erklärung für den Spurwechsel zur Klimaneutralität abgegeben". Für diese "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" setze man auch auf einen konstruktiven Austausch mit der Deutschen Umwelthilfe - "vorzugsweise außerhalb von Gerichtssälen". BMW äußerte sich ähnlich. Man übernehme bereits "umfassende Verantwortung" und leiste einen Beitrag, schreibt der bayerische Autobauer. Ein privater Rechtsstreit könne den demokratischen Prozess über die Parlamente nicht ersetzen. "Dies würde dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen". Ein endgültiges Urteil wird es vermutlich frühestens 2024 in der dritten Instanz, vor dem Bundesgerichtshof, oder gar erst ein Jahr später vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Die Umweltaktivisten sind trotzdem zuversichtlich: "Wir wollen gewinnen und haben die Fälle sehr lange geprüft, bevor wir die Unternehmensklagen eingereicht haben", sagte DUH-Chef Jürgen Resch dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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