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Kläger verlieren gegen AKZENTA AG vor Gericht

Archivmeldung vom 05.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Kammer des Landgerichts München hat am Montag acht Klagen gegen die AKZENTA AG abgewiesen (35 O 18310/07, 35 O 18304/07, 35 O 19807/07, 35 O 18311/07, 35 O 18312/07, 35 O 19102/07, 35 O 19103/07, 35 O 19101/07) (nicht rkr.). Die Kammer konnte seitens der AKZENTA AG keinerlei strafbare Handlungen entdecken.

Die Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass er die u. a. von dem Priener Rechtsanwalt Klass und der Rechtsanwaltskanzlei CLLB vorgebrachten Klagen für unsubstantiiert hält. Die einfache Bezugnahme auf eine Anklage oder Gutachten reiche dafür nicht aus. Damit bestätigt eine weitere Kammer die Auffassung der AKZENTA AG, die von der Münchener Rechtsanwältin Cornelia Gehrenbeck vertreten wird.

Die AKZENTA AG sieht mit diesen acht Urteilen ihre Auffassung zur Untragbarkeit dieser Art Klagen bestätigt. Erst in der letzten Woche wurde von der Wirtschaftsstrafkammer des OLG München II das Gutachten, auf das sich einige Zivilklagen bezogen, wegen Befangenheit des Gutachters abgelehnt.

Hintergrund: Während weit über 97% der Akzenta-Kunden sich nicht gegen das Unternehmen aufbringen ließen, konnten einige Anwälte Kunden dazu bewegen ihnen Mandate gegen die AKZENTA AG zu erteilen. Diese gehörten zu denen, die jetzt in einer ganzen Gruppe der AKZENTA AG vor Gericht unterlagen.

Quelle: AKZENTA AG

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