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Hohe Inflation führt im 2. Quartal 2022 zu Reallohnrückgang von 4,4%

Archivmeldung vom 29.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 2. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 2. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,9 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 7,6 %.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ergibt dies einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 4,4 %, nachdem die Reallöhne im 1. Quartal 2022 um 1,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken waren. Die Inflation zehrte somit den Nominallohnanstieg auch im 2. Quartal 2022 mehr als auf. Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt.

Methodische Hinweise zur Verdiensterhebung 2022 und Basisumstellung:

Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten für das Jahr 2022 aber nur eingeschränkt mit früheren Daten vergleichbar. Dies gilt insbesondere auf Ebene der Wirtschaftszweige, weshalb das Statistische Bundesamt im Berichtsjahr 2022 auf eine Analyse und Berichterstattung unterhalb der gesamtwirtschaftlichen Ebene verzichtet.

Ab 2022 werden alle Verdienstindizes anhand eines aktualisierten Wägungsschemas und mit dem Basiszeitraum 1. Quartal 2022=100 berechnet. Weiter zurückliegende Werte sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen. Alle Ergebnisse der Berichtsquartale 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da im Jahr 2023 durch die Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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