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Immobilienspekulation: Finanzindustrie wehrt sich gegen Gesetzentwurf

Archivmeldung vom 07.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Vertreter der Finanzindustrie versuchen offenbar, ein geplantes Gesetz zu entschärfen, welches Finanzkrisen durch Immobilienspekulation verhindern soll. Das berichtet die "Zeit". In einem Schreiben an das Ministerium warnen die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken demnach vor "überstarken Eingriffen in Marktprozesse" und fordern, dass diese "höchsten demokratischen und fachlichen Ansprüchen genügen" müssten.

Der Bankenverband wünscht sich deshalb ein "explizites Anhörungsrecht zugunsten der Verbände des Kreditwesens", bevor die Aufsicht die Instrumente einsetzen dürfe. Außerdem drängen mehrere Abgeordnete auf Gespräche mit dem Ministerium, berichtet die Zeitung weiter. Zu Beginn der Woche war bereits ein Streit bekannt geworden zwischen Abgeordneten, die für das Gesetz sind, und solchen, die aufseiten der Banken stehen.

Regierungsbeamte rätseln zudem darüber, was ein bislang öffentlich nicht diskutierter Beschluss des CSU-Parteitages von Anfang November bedeutet. Im Beschlussbuch heißt es: "Ein Ermächtigungsgesetz, das der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) selbstständige Eingriffsmöglichkeiten gibt, lehnen wir ab."

Dem von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Oktober vorgelegten Entwurf zum Aufsichtsänderungsgesetz zufolge soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vergabe von Krediten begrenzen können, so die Immobilienpreise außer Kontrolle zu geraten drohen. Dafür soll sie Obergrenzen für die Kreditfinanzierung einer Immobilie festlegen, eine Mindestrate für die Tilgung vorschreiben oder die Darlehenshöhe an das Einkommen der Kreditnehmer koppeln dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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