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Arbeitsrechtler Gregor Thüsing regt "obligatorische Schlichtung" ohne verbindliches Ergebnis an

Archivmeldung vom 06.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Dennis Skley, on Flickr CC BY-SA 2.0

Um Tarifauseinandersetzungen wie derzeit bei der Bahn künftig zu entschärfen, hat der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing eine "obligatorische Schlichtung" vorgeschlagen. Thüsing sagte der "Saarbrücker Zeitung", diese könne schon vor einem möglichen Streik greifen, wenn eine der beiden Seiten sie verlange. Allerdings solle das Ergebnis nicht bindend sein.

Ein solcher Schlichtungsversuch biete aber einen Anhaltspunkt, was ein neutraler Dritter als angemessene Lösung betrachte und trage so zur Versachlichung bei. "Es muss zumindest einmal der Versuch einer Schlichtung durchexerziert worden sein. Im aktuellen Fall kommt es ja nicht einmal dazu", sagte Thüsing. Verfassungsrechtlich sehe er keine Probleme, denn der Schutz von Interessen Dritter, nämlich der indirekt von einem Streik Betroffenen, spreche "ganz nachdrücklich" für eine solche Regelung. "Auf sie muss der Gesetzgeber auch Rücksicht nehmen." Zudem gebe es im Ausland zahlreiche Vorbilder. Thüsing forderte, eine entsprechende Regelung noch vor seiner Verabschiedung im Juni in das Gesetz zur Tarifeinheit einzufügen. "Wenn nicht jetzt, wann dann? Der Gesetzgeber wird das Arbeitskampfrecht auf absehbare Zeit sonst nicht mehr regulieren."

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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