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DGB-Landesvorsitzende Anja Weber: 3G am Arbeitsplatz nur unter Bedingungen

Archivmeldung vom 15.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Die NRW-Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Anja Weber, rät dazu, im Kampf gegen die Pandemie zunächst 2G im Freizeitbereich einzuführen und den Druck auf Arbeitnehmer nicht zu stark zu erhöhen.

"Wir sperren uns nicht gegen 3G am Arbeitsplatz, legen aber großen Wert darauf, dass man zunächst im öffentlichen Raum alle Möglichkeiten nutzt, um die Impfquote zu verbessern, zum Beispiel mit 2G im Freizeitbereich. Das wird die Impfquote massiv erhöhen, das sehen wir in Sachsen und Österreich", sagte Weber im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Es sei aber ein Riesen-Unterschied, "ob jemand eine Pizza essen möchte und nicht ins Restaurant darf, oder ob er seinen Lebensunterhalt verdienen muss und nicht mehr in den Betrieb darf."

3G am Arbeitsplatz sei dann sinnvoll , wenn dabei wichtige Voraussetzungen erfüllt würden, so Weber: "Der Arbeitgeber muss die Tests zur Verfügung stellen und bezahlen. Es wäre unerhört, die Impfquote zu erhöhen, indem man die Menschen am Arbeitsplatz zahlen lässt. Und Arbeitnehmervertreter müssen mitbestimmen können, wer die Tests durchführt, wo das gemacht wird, was mit den Daten passiert und wie das Testen mit der Arbeitszeit verrechnet wird."

Eine Impfpflicht für Beschäftigte lehnt der DGB in NRW "generell ab", denn sie sei ein sehr weitreichender Eingriff. "Die Arbeit ist eine Existenzfrage, also müssen wir andere Wege gehen", sagte die Gewerkschaftsbund-Vorsitzende. Es dürfe auch keine Pflicht für Arbeitnehmer geben, den Impfstatus gegenüber dem Betrieb offen zu legen: "Wir wollen nicht, dass Ungeimpfte im Betrieb so massiv unter Druck gesetzt werden und solche Konflikte am Arbeitsplatz ausgetragen werden."

Für das Homeoffice fordert der DGB in NRW einen "Ordnungsrahmen". Weber nannte als Beispiele "das Recht auf Nichterreichbarkeit, Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und das Recht auf einen gesunden Heim-Arbeitsplatz."

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)


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