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Jeder fünfte Deutsche verkauft Waren privat im Internet

Archivmeldung vom 27.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: BITKOM
Grafik: BITKOM

Private Auktionen und Kleinanzeigen im Internet sind so beliebt wie nie zuvor. 2006 haben 12 Millionen Deutsche zwischen 16 und 74 Jahren das Web genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Damit ist jeder Fünfte in dieser Altersgruppe als Online-Verkäufer aktiv.

Im Vergleich zu den Vorjahren stieg die Anzahl deutlich an. 2004 lag sie noch bei 9 Millionen (14 Prozent), 2002 bei 3 Millionen (5 Prozent). Für das laufende Jahr werden mindestens 13 Millionen private Online-Verkäufer zwischen 16 und 74 Jahren (21 Prozent) erwartet, wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin bekannt gab. „Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Artikeln spielt das Internet für viele Deutsche eine zunehmend wichtige Rolle. Das zeigen die steigenden Nutzerzahlen ganz deutlich“, sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM.

Die Begeisterung für private Online-Verkäufe ist im Rest der EU derzeit noch nicht ganz so groß. Nach 2002 und 2004 hat Deutschland im vergangenen Jahr erneut den 1. Platz bei den absoluten Nutzerzahlen wie auch bei der Nutzerquote verteidigt. Während hier zu Lande 20 Prozent der 16- bis 74-Jährigen Waren oder Dienstleistungen im Internet anboten, waren es im EU-Durchschnitt nur 9 Prozent. Auf dem zweiten Rang folgten die Niederlande mit 18 Prozent, auf dem dritten Dänemark mit 17 Prozent. In Griechenland und Rumänien spielten private Online-Verkäufe 2006 keine Rolle – hier lag die Quote bei 0 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Private Online-Verkäufer sollten ihre Rechte kennen. Der BITKOM hat deshalb die drei wichtigsten Tipps zusammengestellt:

- Widerruf und Rückgabe: Privatpersonen müssen Käufern weder Widerruf noch Rückgabe einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet, Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Es besteht aber für private Online-Verkäufer die Möglichkeit, ein solches Recht freiwillig einzuräumen.

- Gewährleistung: Zudem können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ genügt. Einstehen müsste der Anbieter sonst etwa für die Aussage, dass ein Auto 8 Liter Benzin auf 100 Kilometern verbrauche. Unwirksam wird ein Gewährleistungsausschluss dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.

- Urheberrecht: Nicht zuletzt ist es wichtig, bei der Erstellung des Angebots im Internet keine Urheberrechte zu verletzen. Bietet ein Verkäufer zum Beispiel ein Kfz an, sollte er keine offiziellen Bilder des Herstellers aus dem Internet kopieren, sondern den Wagen selbst fotografieren. Anderenfalls kann der Hersteller Schadensersatz fordern.

Zur Methodik: Das Länder-Ranking zu privaten Online-Verkäufen basiert auf aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt wurden 16- bis 74-Jährige, die in den drei Monaten vor der Befragung im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft haben.

Quelle: Pressemitteilung BITKOM

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