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Landgericht München untersagt Wirtschaftswoche Verbreitung falscher Behauptungen über Mahlo GmbH & Co. KG

Archivmeldung vom 31.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dem Magazin Wirtschaftswoche und dessen Redakteur Martin Seiwert ist es künftig gerichtlich untersagt, in einem Bericht erhobene Vorwürfe gegen das Traditionsunternehmen Mahlo weiter zu behaupten bzw. zu verbreiten. Das hat das Landgericht München I am gestrigen Mittwoch (AZ 9 0 12257/08) beschlossen.

Danach sind u. a. Behauptungen, das mittelständische Unternehmen und seine Geschäftsführung habe Altmaschinen als neue Anlagen verkauft, Schwarzmarktgeschäfte getätigt oder es seien Millionen verschwunden, nach Ansicht des Gerichts nicht haltbar. Auch eine Reihe weiterer Unterstellungen, die von angeblichen Straftaten berichten, dürfen nicht Aufrecht erhalten werden.

Ralph Greenwood-Mahlo, Sprecher der Gesellschafter der Mahlo GmbH & Co KG: "Jeder, der Mahlo und seine Geschäftsführung kennt, weiß wie unglaublich die erhobenen Vorwürfe sind. Die Gesellschafter sind nach umfassender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass weder das Unternehmen noch sein Geschäftsführer Verfehlungen begangen haben. Die Berichterstattung ist eine beispiellose Kampagne zur Kriminalisierung eines seriösen mittelständischen Unternehmens auf Grundlage von Gerüchten, falschen Behauptungen und unzutreffenden Einordnungen. Mahlo war und ist ein seriöses Unternehmen und verlässlicher Partner seiner Kunden." Die Berichterstattung der Wirtschaftswoche war nicht nur bei Gesellschaftern und Management, sondern auch bei der Belegschaft und dem Betriebsrat auf Fassungslosigkeit und Empörung gestoßen.

Das Unternehmen hat der Staatsanwaltschaft in Regensburg durch seine Anwälte Unterlagen übergeben lassen, die lückenlos dokumentieren, dass im Unternehmen alles mit rechten Dingen zugegangen ist. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Staatsanwalt nach Sichtung der Unterlagen zu dem gleichen Ergebnis kommen wird. Nach einer Aufklärung der Vorwürfe wird sehr deutlich werden, wer unserem Unternehmen aus welcher Motivation schaden wollte", so Greenwood-Mahlo.

Quelle: MAHLO GmbH

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