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Kleine Gefälligkeit - großes Problem

Archivmeldung vom 06.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Geraten Unternehmer nur in den Verdacht der Geldwäsche, kann ihre Existenz bedroht sein. Im Geschäftsleben ist es fast Alltag, doch vor Gericht kann es zu empfindlichen Strafen führen: das Aufteilen von Rechnungen in verschiedene Leistungsbereiche. Korruptionsexperten warnen deshalb vor Gefälligkeiten, die gutgläubige Unternehmer ihren Kunden erweisen.

Dr. Henning Herzog, Direktor am "Institute Risk & Fraud Management" (Steinbeis-Hochschule Berlin), das in der Prävention von Wirtschaftskriminalität und dem Risikomanagement ausbildet, erläutert: "Mitarbeiter von Unternehmen, die für ihre Kunden z.B. regelmäßig Warenrechnungen in vermeintliche Produktionskosten und Marketingleistungen aufteilen, können die Geschäftsleitung in die Gefahr bringen, sich wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu strafbar zu machen."

Werden beispielsweise bei der Ausfuhr von Waren lediglich die Produktionskosten beim Zoll deklariert, die Nebenkosten jedoch verschwiegen, dann würde dies dem Käufer vorerst illegal Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer ersparen. Für ihn wäre es ein lukratives Geschäft, für den Unternehmer jedoch ein hohes Risiko. Denn wer der "Gestaltung zur steuerlichen Umgehung" auch unbeabsichtigt Vorschub leistet, kann in den Verdacht der Geldwäsche geraten.

Seit Deutschland mit mehr als 786 Milliarden Euro Umsatz Exportweltmeister geworden ist, nehmen auch die Zoll- und Steuervergehen zu. Mitarbeiter, die sich wegen des Rechnungssplittings strafbar machen, stellen nur ein Beispiel hunderter von Risiken dar, mit denen Unternehmen heute täglich konfrontiert werden, ohne dass sich die Manager darüber bewusst sind. Schon Fehler im elektronischen Zahlungsverkehr, beim Prüfen von Belegen oder der Rechnungsbuchung können einen Unternehmer in Konflikt mit dem Gesetz bringen. Herzog: "Es ist wichtig, dass die für den Abwicklungsprozess im Unternehmen verantwortlichen Mitarbeiter die Gefahren und Risiken kennen, damit sie korrekt handeln können."

Einmal im Fahndungsraster von Polizei und Strafverfolgungsbehörden, wird man schnell mit dem ganzen Programm behördlicher Maßnahmen konfrontiert. Und die reichen bis zur telefonischen Überwachung des Unternehmens. Am Ende stehen oft ungeahnte Konsequenzen: Gefängnis, empfindlich hohe Geldstrafen, Imageverlust und nicht selten sogar die Insolvenz des Unternehmens.

Doch obwohl Risiken ständig komplexer und undurchschaubarer werden, qualifizieren sich in Deutschland noch zu wenig leitende Mitarbeiter im Risk & Fraud Management. Während in den USA bereits 68 Prozent aller Unternehmen ihre Manager in der Korruptionsprävention ausbilden, sind es hierzulande gerade mal 26 Prozent. "Wir müssen hier noch sehr viel Aufklärungsarbeit leisten", hat Dr. Herzog festgestellt.

Das "Institute Risk & Fraud Management" der Steinbeis-Hochschule Berlin bietet dafür die europaweit einzige interdisziplinäre und ganzheitliche berufsbegleitende Ausbildung an. Der nächste MBA-Studiengang beginnt im September 2006. Interessenten können sich jetzt im Internet anmelden (www.risk-and-fraud.de).

Quelle: Pressemitteilung Institute Risk & Fraud Management

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