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Viele Mittelständler sperren Arbeitnehmervertreter

Archivmeldung vom 24.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Mehr als die Hälfte der deutschen Mittelständler, die einen Aufsichtsrat einrichten müssten, besitzen kein solches Kontrollorgan. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Studie des Juraprofessors Walter Bayer von der Universität Jena.

Die Rechtslage: Unternehmen mit 501 bis 2.000 Arbeitnehmern müssen nach dem "Drittelbeteiligungsgesetz" ein solches Gremium bilden, in dem Beschäftigtenvertreter ein Drittel der Sitze haben. Das gilt für GmbHs, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften; ausgenommen sind Tendenzbetriebe, also etwa Medienunternehmen oder karitative Einrichtungen. Doch laut Bayer verstoßen 56 Prozent der verpflichteten Unternehmen gegen das Gesetz. Bayer sieht darin eine "großflächige Mitbestimmungslücke".

Der Wissenschaftler, der nicht als gewerkschaftsnah gilt, ermittelt an seinem Institut für Rechtstatsachenforschung empirische Zahlen zum Unternehmensrecht. "Vielen GmbH-Geschäftsführern scheint nicht bewusst zu sein, dass sie eine Pflichtverletzung begehen und sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn sie nicht auf die Installation der gesetzlich verankerten Arbeitnehmermitbestimmung hinwirken", warnt Bayer. Besonders verbreitet war der Gesetzesverstoß demnach mit 67 Prozent bei Unternehmen aus dem Handels- und Dienstleistungssektor; im Industriebereich lag er bei 37 Prozent. Aktuell wichtig wird dies außerdem für die Frauenquote, die sich rund 3.500 mittelgroße Unternehmen demnächst selbst verordnen müssen. Das Gesetz aus dem April schreibt diese Flexiquote solchen Mittelständlern vor, die entweder börsennotiert sind oder der drittelparitätischen Mitbestimmung unterliegen. Sie alle müssen Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und den beiden Ebenen darunter festlegen. "Wenn nun aber trotz gesetzlicher Vorgaben gar keine Arbeitnehmermitbestimmung eingerichtet worden ist, fehlt auch die Grundlage für die Anwendung der Frauenquote", warnt Bayer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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