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Gesamtmetall: "Tarifeinheit nicht mit Regelungen zum Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge vermischen"

Archivmeldung vom 11.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Arbeitgeberverband Gesamtmetall, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Arbeitgeberverband Gesamtmetall, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall spricht sich dafür aus, den Gesetzentwurf zur Regelung der Tarifeinheit unverändert zu verabschieden. "Das Prinzip der Tarifeinheit hat sich bewährt. Wir brauchen das Gesetz dringend, denn der entscheidende Grund für ein Unternehmen, sich einem Flächentarif anzuschließen, ist garantierter Frieden", betonte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

Die Vorschläge zur Handhabung von Arbeitskämpfen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge seien nachvollziehbar. "Es handelt sich allerdings um zwei verschiedene Aspekte, die auch nicht miteinander vermischt werden sollten: einerseits die Tarifeinheit als Grundlage für das System der Flächentarife, andererseits die besondere Stellung der öffentlichen Daseinsvorsorge", so Zander weiter.

Quelle: Arbeitgeberverband Gesamtmetall (ots)

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