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Emissionshaus FIDURA vollumfänglich erfolgreich gegen Kanzlei Witt Nittel

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

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Abschließend haben drei Senate des OLG München in voneinander unabhängigen Urteilen entschieden, dass die von der Kanzlei Witt Nittel behauptete Prospektmängel des ersten Fonds des Emissionshauses FIDURA nicht bestehen und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei sind (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08).

Unqualifizierte Angriffe des höchst umstrittenen, selbsternannten Anlegerschützers Heinz Gerlach waren Hintergrund der angestrengten Klagen der unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes agierenden Kanzlei. Dieser hatte vermutlich aus Verärgerung über eine nicht erteilte Beauftragung seit 2006 eine Hetzkampagne gegen das Münchner Emissionshaus FIDURA geführt, auf die sich dann diese fragwürdige Kanzlei Witt Nittel zum Zwecke der Mandantengewinnung aufsetzte. Über die Verstrickungen Heinz Gerlachs berichtete auch das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der Ausgabe 28/2008. Sein „Direkter Anlegerschutz“ sowie „Anlegerschutz-Report“ lässt sich nicht allein von den Abonnenten finanzieren. Heinz Gerlach versuchte daher immer wieder, Beraterverträge mit hohen Honorarvereinbarungen von Fondsinitiatoren und Vertriebsunternehmen zu erhalten. Ärger „gebe es nicht selten, wenn die Zusammenarbeit mit ihm beendet werde“, so der Spiegel. Fondsgesellschaften geraten dann schnell ins Fadenkreuz sogenannter Anlegerschutz-Anwälte, welche die Vorwürfe aufgreifen und damit versuchen Mandaten zu akquirieren.

Bereits im November 2006 hatte das LG München festgestellt, dass die Kanzlei Witt Nittel in marktschreierischer und unzulässiger Weise über Annoncen auf Google um Mandanten buhlte. Diese Entscheidung wurde vom OLG im November 2007 bestätigt und sogar noch erweitert. Darüber hinaus habe die Kanzlei Witt Nittel Markenrechte des Münchner Fondsanbieters verletzt und somit rechtswidrig gehandelt. Die Kanzlei Witt Nittel wurde in einem diesbezüglichen Folgeprozess zu Schadensersatz verurteilt (LG München I, AZ 7 O 5502/08).

„Wir fühlen uns durch die Urteile des OLG Münchens sowohl in unserer qualitativ hochwertigen Arbeit als auch in unserer Geschäftspolitik bestätigt. Mit dubiosen, selbsternannten Anlegerschützern werden wir auch in Zukunft nicht zusammen arbeiten, nur um unliebsame Berichterstattung oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Anlegerschutz und kritische Untersuchung von Anlageprodukten sind wichtig und notwendig, müssen aber seriös, kompetent und vor allem uneigennützig durchgeführt werden“, so Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Münchner Emissionshauses FIDURA. „Wir finden es skandalös, mit welchen Methoden unsere Anleger und Geschäftspartner durch derartige Machenschaften verunsichert werden sollten, freuen uns aber, dass durch die Entscheidungen des OLGs München dieses unseriöse Treiben der Kanzlei Witt Nittel eindrucksvoll beendet wurde“, so Ragotzky, Geschäftsführer der FIDURA weiter.

 

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